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Berufspraktische Tätigkeiten (Vorpraktikum)


Probleme nach COVID-19 und korrespondierende Regeln

Auf Grund der vergangenen COVID-19-Situation ist die Angebotssituation für Vorpraktika deutlich schwieriger geworden; oft werden keine rechtzeitig gefunden. Wir bitten potentielle Bewerber trotzdem nach Praktika Ausschau zu halten und nach Möglichkeit diese vor dem Studium zu absolvieren und diese nicht im Studium nachzuholen. Dies ist auf Antrag an die Fachstudienberatung beim Enschreiben möglich, das Nachholen hat bis zu Bachelorarbeit oder nächsten Prüfungsordnungsänderung zu erfolgen, ist allerdings aufgrund dem fehlen jeglicher Semesterferien relativ schwer.

Es müssen aber nicht immer große Betriebe, Halbleiterverabeiter oder Kunststoffhersteller sein. Auch Schreinereien, Goldschmiede, Schweißer und Metallbau, Automobilzulieferer, alles wo man mit Materialien in Kontakt kommt, und lernt sie zu verstehen um sie zu Verarbeiten, das ist Materialwissenschaften. Arbeiten mit oder quer zu Maserung, was machen die unterschiedlichen Schmelzpunkte für Edelmetalle aus, welchen Schweißzusatz brauch ich für Aluminium? Diese Anwendung wird hier erlernt, um dann im Studium zu erfahren, welche physikalischen Phänomene dahinterstecken. Außerdem empfehlen wir allgemein erstmal bei der Industrie- und Handelskammer der Region nach Betrieben in der Umgebung zu schauen. Diese sind oft eine erste gute Anlaufstelle.

Weitere Auskünfte zum Vorpraktikum und evtl. Beschlüssen von Sonderregeln durch den Prüfungsausschuss erteilt die Fachstudienberatung. Die beantwortet euch auch konkrete Fragen, ob ein bestimmter Betrieb anerkennungsfähig ist.

 

Im Bachelorstudiengang Materialwissenschaften ist eine praktische Tätigkeit in Industriebetrieben Zugangsvoraussetzung zum Studium.

 

Ziele

Diese praktische Tätigkeit soll den angehenden Studierenden schon vor Beginn des Studiums Einblicke in die mit diesem Studiengang gewählten Berufsfelder vermitteln, erste Orientierungshilfen für eine spätere Berufstätigkeit und einen Eindruck von den sozialen Verhältnissen eines Industriebetriebes geben. Das Kennenlernen von industriellen Verfahren kann dabei zum besseren Verständnis des im Verlauf des Studiums angebotenen Lehrstoffs dienen.

Im Einzelnen dient die praktische Tätigkeit z.B.

  • dem Kennenlernen der Herstellung, Charakterisierung und Verarbeitung verschiedener Materialien (ohne dass der Erwerb von erheblichen handwerklichen Fähigkeiten im Vordergrund steht),
  • dem Einblick in moderne Verfahren und Einrichtungen der Entwicklung, Projektierung und Fertigung mechanischer und elektrischer Komponenten und Systeme,
  • dem Einblick in Betriebsabläufe und –organisation sowie die Arbeits- und Informationsabläufe in der Industrie,
  • dem Einblick in die betriebliche Arbeitswelt (u.a. Unternehmenskultur, Teamarbeit, Organisation, soziale Strukturen) unter Berücksichtigung von Termin-, Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsaspekten, des Sicherheitsdenkens und des Arbeitsschutzes, sowie von Gesichtspunkten der Umweltverträglichkeit.

 

Geforderte Dauer der Tätigkeit

Die Dauer des Praktikums beträgt 6 Wochen, wobei diese in Teilstücken von mindestens 2 Wochen absolviert werden können.

 

Anerkennung des Praktikums

Die Anerkennung des Praktikums erfolgt ausschließlich durch die Fachstudienberatung. Hierzu müssen die angehenden Studierenden einen Nachweis über das erfolgte Praktikum bei der Fachstudienberatung des Bachelorstudienganges vorlegen.

Achtung: Das Vorlegen dieses Nachweises bei der Einschreibung im Studierendensekretariat wird nicht als Anerkennung des Praktikums gewertet!

Der Nachweis erfolgt durch eine vom Betrieb auszustellende Bescheinigung. Hierbei muss neben der genauen Bezeichnung des Werkes und der Abteilung Auskunft über Zeitpunkt, Dauer und Art der Beschäftigung gegeben werden. Im Einzelnen soll die Bescheinigung enthalten:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtstag und -ort),
  • Ausbildungsbetrieb, Abteilung und Ort,
  • Zeitpunkt und Dauer der Ausbildung/Tätigkeiten,
  • Auflistung der durchgeführten Tätigkeiten (Stichworte),
  • Thema und Aufgabenstellung (bei der Bearbeitung eines Projektes),
  • Fehl- und Urlaubstage (bzw. die Angabe, dass keine Fehl- und Urlaubstage angefallen sind).

Die Anfertigung eines Berichtes ist nicht gefordert.

 

Was wird anerkannt

Anerkannt werden Tätigkeiten in Industriebetrieben, die Material verarbeiten. Die im Rahmen industrieller bzw. handwerklicher Ausbildungsverhältnisse abgeleistete praktische Tätigkeit in einschlägigen Berufen werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche freiwillig erbrachte Praktika während der Schulzeit können je nach Erfüllung der genannten Kriterien als Vorpraktikum geltend gemacht werden.

 

Was nicht?

Nicht anerkannt wird die Tätigkeit als Studentische Hilfskraft und Tätigkeiten an Großforschungseinrichtungen werden ebenfalls nicht akzeptiert. Praktika bei Betrieben, die in der Regel nicht fertigen, sondern nur erhalten, im öffentlichen Dienst (bspw. Hochschulinstituten), Forschungsinstituten und im eigenen bzw. elterlichen Betrieb können nicht anerkannt werden. Ebenso können Praktika, die Teil des schulischen Curriculums sind, nicht als Vorpraktikum anerkannt werden.

 

Kann ich mich ohne Vorpraktikum Einschreiben?

Ja. Können die sechs Wochen Praktikum nicht oder nicht vollständig vor Studienbeginn absolviert werden, besteht die Möglichkeit einen Antrag „auf geänderte Einschreibevorraussetzungen“ bei der Fachstudienberatung zu stellen. Dieser Antrag erlaubt es den Studierenden das Praktikum bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit nachzuholen. Für diesen Antrag bitte Kontakt zur Fachstudienberatung des Bachelorstudienganges aufnehmen.

Aber Achtung: Das Nachholen des Praktikums parallel zum Studium ist mitunter sehr Anspruchsvoll, da es keine Semesterferien mehr gibt. Sattdessen werden in der Vorlesungszeit die Veranstaltungen besucht und in der vorlesungsfreien Zeit die Klausuren geschrieben.

 

Kann ich das Vorpraktikum auch in mehreren Teilen absolvieren?

Ja. Die sechs Wochen können auch in zwei oder drei Telen absolviert werden. Generell ist es allerdings schwiereig Praktika anzuerkennen, die weniger als zwei Wochen gedauert haben, da man hier nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass mehr als nur grobe Einweisungen stattgefunden haben. In diesem Fall müssen auch alle Tätigkeiten anerkannt werden, bis die sechs Wochen erreicht sind. Die Fachstudienberatung hilft auch hier gerne weiter. Dies ist zum Beispiel auch eine Möglichkeit für oben genannte Personen, die zum Beispiel aufgrund eines kurzfristigen Studiengagngwechsels oder vorherigen Auslandaufenthalts kein Praktikum im Vorhinein finden.

 

Gibt es Voraussetzungen an das Unternehmen?

Das Unternehmen muss selbstständig Material verarbeiten.

Diese Formulierung ist bewusst sehr vage, um die angehenden Studierenden nicht in ihrer Auswahl einzuschränken.

Der Begriff „Material“ kann sehr weit gefasst werden - von natürlichen Stoffen (wie Stein) über die Konstruktionswerkstoffe (wie Metalle, Kunststoffe, Gläser, Keramiken) bis hin zu modernen Verbundwerkstoffen. Außerdem umfassen die Materialwissenschaften den gesamten Lebenszyklus eines Materials - von der Gewinnung der Rohstoffe bis hin zum Recycling.

Ausdrücklich nicht inkludiert sind Pflichtpraktika an Instituten und anderen hochschulähnlichen Einrichtugnen im Rahmen eines anderen Studiums.

 

Ich habe Schwierigkeiten eine geeignete Firma zu finden. Habt ihr Ideen?

Wir empfehlen allgemein erstmal bei der Industrie- und Handelskammer der Region nach Betrieben in der Umgebung zu schauen. Schlossereien, Schreinereien, kleine Einmann Werkstätten oder große Weltkonzerne, selbst Goldschmiede und Halbleiter-Entwicklungsfirmen waren schon dabei. Im Zweifel kann man auch die Fachstudienberatung fragen, ob diese nicht schon mal ein Praktikum in der Region anerkannt hat und euch den Namen der Firma nennen kann.

 

Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum?

Ja. Das Vorpraktikum ist in der Prüfungsordnung verankert und wird als Voraussetzung zur Studienaufnahme, spätestens jedoch zur Teilnahme am "Praktikum Werkstoffphysik" gefordert. Ohne Vorpraktikum ist das Studium der Materialwissenschaften also nicht abzuschließen, daher handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Warum ist das wichtig? Im Falle eines Pflichtpraktikums sind die Institutionen (Schule, Uni, etc.), die dieses im Curriclulum verlangen, verpflichtet den Versicherungsschutz des Praktikanten zu übernehmen. Bei freiwilligen Praktika ist das Unternehmen, das den Praktikanten beschäftigt, in dieser Pflicht.

Bei dem Vorpraktikum handelt es sich jedoch um eine Grauzone, da die angehenden Studierenden noch nicht an der Hochschule eingeschrieben sind.

 

 

Weitere Informationen können den Praktikumsrichtlinien entnommen werden.


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