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Anmeldung und Abgabe von Studienarbeiten

Vor Beginn der Bachelorarbeit muss diese beim Prüfungsausschuss angemeldet werden.

Für die Anmeldung ist ein Erfassungsbogen erhältlich, der ausgefüllt und dem Prüfungsausschusses zur Genehmigung des Themas der Arbeit vorgelegt werden muss. Wenn die Arbeit nicht hochschulextern betreut wird, erfolgt die Genehmigung in der Regel direkt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Dabei wird der Beginn der Bachelorarbeit dokumentiert und der spätesteste Termin zur Abgabe der Arbeit festgelegt. Nach Abschluss der Arbeit, ist diese frist- und formgerecht beim zentralen Prüfungsamt abzugeben.

Die Erfassungsbögen stehen im Downloadbereich zur Verfügung oder sind beim entsprechenden Studienberater erhältlich.


Die Anmelde- und Abgabeprozedur zu den Arbeiten läuft wie folgt ab und weicht damit in einigen Punkten vom hochschulüblichen Vorgehen ab. Daher sind die direkt betreuenden Personen unbedingt darüber in Kenntnis zu setzen!

  1. Zur Arbeit zugehöriger Erfassungsbogen Schritt 1 von der Homepage herunterladen.

  2. Persönliche Daten eintragen (Name, Matrikelnummer, etc) und ausdrucken.

  3. Bestätigung vom ZPA (Frau H. Jackubiy) eintragen lassen, dass die Arbeit begonnen werden darf.

  4. Betreuende Personen und Thema der Arbeit auf dem Erfassungsbogen Schritt 2 eintragen. Anmerkungen:
    • Schritte 2a und 2b brauchen nur bei einer Arbeit in Teilzeit oder einer externen Arbeit erfolgen
    • Thema in deutsch und in englisch so eintragen, dass es von Laien ohne Probleme übertragbar ist. Die Einträge kommen später auf das Zeugnis!
    • Sollte im Laufe der Arbeit  eine leichte Abänderung des Themas als notwendig angesehen werden, ist dies mit der Fachstudienberatung abzuklären
  5. Anmeldung der Arbeit bei der Fachstudienberatung. In diesem Schritt ist die Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden enthalten. Gleichzeitig wird das Datum des spätesten Abgabetermins festgestellt.

 Die Arbeit ist jetzt offiziell angemeldet. Damit sie auch im Leistungsverzeichnis in RWTHonline auftaucht, muss der Erfassungsbogen zum ZPA (Frau L. Schwier) gebracht werden.

    … BEARBEITUNG DES THEMAS DER ARBEIT …


  6. Die Arbeit wird frist- und formgerecht persönlich beim ZPA (Frau H. Jackubiy) abgegeben oder im Fristenbriefkasten (rechts am Hauptgebäude neben dem Bistro) eingeworfen. Ein Merkblatt zur Abgabe findet sich ebenfalls im Downloadbereich.

 

Abgegeben werden müssen bei Bachelorarbeiten zwei gedruckte und gebundene Exemplare sowie eines in digitaler Form. Jedes der Exemplare muss eine eidesstattliche Versicherung enthalten und eine weitere ist zusätzlich mit abzugeben. Das Datum auf der eidesstattlichen Versicherung muss dabei dem Datum der tatsächlichen Abgabe entsprechen.

Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate und kann bei gewichtigen Problemen (z.B. Defekt von Versuchsanlagen) auf Antrag an den Prüfungsausschuss um 4 Wochen verlängert werden.

 



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